Rechtliche Hinweise

Abschnitt A: Mitwirkungspflicht

Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten

Die Societas Vermögensverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 1 lit.a AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.


  1. Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  2. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen sowie ggf. sonstigen Veröffentlichungen über die Gesellschaften, insbesondere Researchberichten Dritten.
  3. Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  4. Eine Zusammenarbeit oder Zusammenwirken mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  5. Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
  6. Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt. Sollte in einem Einzelfall eine Rechtewahrnehmung erfolgt sein, wird eine jährliche Veröffentlichung für das betreffende Jahr erfolgen.
  7. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Abschnitt B: Beschwerde­management Verfahrens­beschreibung

Beschwerde-Verfahren für Kunden und mögliche Kunden der Societas Vermögensverwaltung GmbH

Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grunde ist es uns sehr wichtig, unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Daher hat die Societas Vermögensverwaltung GmbH ein Beschwerdemanagement eingerichtet, welches Sie im Falle einer Beschwerde oder einer Kritik nutzen können.

Sie können Ihre Beschwerden postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse richten.


Postanschrift:

Societas Vermögensverwaltung GmbH, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf


Mail:

beschwerde@societas.de


(Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.)


Als Beschwerde gilt dabei jede Äußerung der Unzufriedenheit, die ein Kunde oder potentieller Kunde an die Societas Vermögensverwaltung GmbH im Zusammenhang mit deren Erbringung einer Wertpapierdienstleistung oder einer Wertpapiernebendienstleistung richtet.


Beschwerden können, unter kurzer Beschreibung des Sachverhaltes sowie des Beschwerdegrunds und Angabe Ihres Namens und E-Mail Adresse, bei uns eingereicht werden.


Sobald uns eine Beschwerde erreicht, wird diese von uns umgehend bearbeitet. Sie werden innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Eingang der Beschwerde eine Rückmeldung zu Ihrer Beschwerde erhalten. Sollte es sich aufgrund der Komplexität des Sachverhalts abzeichnen, dass der Bearbeitungsprozess längere Zeit in Anspruch nimmt, werden wir Sie innerhalb der oben genannten Frist informieren und Ihnen die Gründe der Verzögerung mitteilen.


Zudem können sich Kunden der Societas Vermögensverwaltung GmbH gemäß § 4b FinDAG mit Beschwerden an die BaFin wenden. Die Beschwerden sind per Brief, Fax oder E-Mail bei der BaFin einzulegen und sollen den Sachverhalt sowie den Beschwerdegrund enthalten.


Die Beschwerde ist zu richten an:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Fax: + 49 (0)228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Beschwerdemanagement


Auch haben Sie die Möglichkeit eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

Abschnitt C: Ausführungs­grundsätze

Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 für das Geschäftsjahr 2022

Die Societas Vermögensverwaltung GmbH ist gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, einmal jährlich zusammengefasst für jede Art von Finanzinstrumenten die fünf wichtigsten Wertpapierfirmen, an die im vergangenen Jahr Orders weitergeleitet wurden, zu veröffentlichen. Daneben muss über deren Ausführungsqualität berichtet werden. Im Rahmen der Vermögensverwaltung waren im Jahr 2022 die V-Bank AG, München, die UBS Europe SE, Frankfurt und die Deutsche Bank, Frankfurt verantwortlich. Die Ausführungsqualität kann bei allen Partnern als gut bezeichnet werden. Im Rahmen der Orderkontrolle wurden die an die Bank weitergeleiteten Orders insbesondere im Hinblick auf Schnelligkeit der Ausführung und Fehlerlosigkeit hin überprüft.


Kategorie des Finanzinstrument: Eigenkapitalinstrumente, Börsengehandelte Produkte Schuldtitel, Strukturierte Finanzprodukte


Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde: Ja


Angabe der Wertpapierfirmen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind:


Anteile des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller aufträge dieser Kategorie
V-Bank AG, München 75% 75%
Deutsche Bank AG 1% 1%
UBS Europe SE, Frankfurt 24% 24%

Diagramm zur Verteilung der Wertpapiere

Abschnitt D: Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Abschnitt E: Schlichtungsstelle

Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist unser Unternehmen verpflichtet, auf die jeweils zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zuständig. Die Anschrift lautet:


VuV-Ombudsstelle

Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main

www.vuv-ombudsstelle.de

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Abschnitt F: Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken

Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:


  1. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  2. Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  3. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Aus diesem Grund sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.
  4. Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:


Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:


Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.


Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.


Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.


Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.


Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.